EU Pauschalreise Richtlinie
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im
Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen
BCT-Touristik GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße
Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen BCT-Touristik GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für
die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur
Sicherstellung Ihrer
Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.*
Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der
Richtlinie (EU) 2015/2302
www.bct-touristik.at/eu-richtlinie
Vermittelung von Reiseversicherungen
(IDD – Versicherungsvertriebs-Richtlinie von 23.02.2018)
Wir vermitteln Reiseversicherungen im Status eines erlaubnisfreien Annexvermittlers gemäß §34d
Abs. 8 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO).
Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern: